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und stammt aus dem römisch-kanonischen bzw. gelehrten Prozessrecht.</br> | und stammt aus dem römisch-kanonischen bzw. gelehrten Prozessrecht.</br> | ||
Im [ | Im [[wp:Heiliges_R%C3%B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reich]] und besonders in der [[wp:Maria_Theresia#Reformpolitik|Verwaltungsreformzeit unter Maria Theresia]] war dieser Spruch ein geflügeltes Wort in Verwaltung und Justiz. Er bringt den zentralen Gedanken zum Ausdruck: nur was '''schriftlich dokumentiert''' ist, gilt als '''existent''' oder rechtswirksam. Mit anderen Worten: Beweiskraft und Rechtsgültigkeit hingen vom schriftlichen Nachweis ab – mündliche Aussagen oder nicht dokumentierte Inhalte galten rechtlich nicht.</br></br> | ||
In der modernen Geschichtswissenschaft hat der Spruch eine ironische wie warnende Bedeutung: ohne schriftliche Quellen existieren Ereignisse, Personen oder Zustände nicht im Bewusstsein der Nachwelt. Die Geschichtsschreibung ist abhängig von Akten, Dokumenten, Urkunden, Fotos, also von dem, was aufgezeichnet wurde.</br> | In der modernen Geschichtswissenschaft hat der Spruch eine ironische wie warnende Bedeutung: ohne schriftliche Quellen existieren Ereignisse, Personen oder Zustände nicht im Bewusstsein der Nachwelt. Die Geschichtsschreibung ist abhängig von Akten, Dokumenten, Urkunden, Fotos, also von dem, was aufgezeichnet wurde.</br> | ||
Nur was wir dokumentieren, erforschen und aufzeichnen, bleibt bestehen – alles andere geht verloren.</br>Daher ist das '''Ziel unserer Arbeit''':</br> | Nur was wir dokumentieren, erforschen und aufzeichnen, bleibt bestehen – alles andere geht verloren.</br>Daher ist das '''Ziel unserer Arbeit''':</br> | ||
<div style="text-align:center;font-size:160%">Die Geschichte von Spillern vor dem Vergessen bewahren</div> | <div style="text-align:center;font-size:160%">Die Geschichte von Spillern vor dem Vergessen bewahren</div> | ||
Aktuelle Version vom 18. Februar 2026, 17:42 Uhr
einen digitalen Raum zur Dokumentation der Ortsgeschichte von Spillern gestaltet
Dieser lateinische Spruch bedeutet wörtlich übersetzt: "Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt"
und stammt aus dem römisch-kanonischen bzw. gelehrten Prozessrecht.
Im Heiligen Römischen Reich und besonders in der Verwaltungsreformzeit unter Maria Theresia war dieser Spruch ein geflügeltes Wort in Verwaltung und Justiz. Er bringt den zentralen Gedanken zum Ausdruck: nur was schriftlich dokumentiert ist, gilt als existent oder rechtswirksam. Mit anderen Worten: Beweiskraft und Rechtsgültigkeit hingen vom schriftlichen Nachweis ab – mündliche Aussagen oder nicht dokumentierte Inhalte galten rechtlich nicht.
In der modernen Geschichtswissenschaft hat der Spruch eine ironische wie warnende Bedeutung: ohne schriftliche Quellen existieren Ereignisse, Personen oder Zustände nicht im Bewusstsein der Nachwelt. Die Geschichtsschreibung ist abhängig von Akten, Dokumenten, Urkunden, Fotos, also von dem, was aufgezeichnet wurde.
Nur was wir dokumentieren, erforschen und aufzeichnen, bleibt bestehen – alles andere geht verloren.
Daher ist das Ziel unserer Arbeit: